Informationen zum Kostenerstattungsverfahren psychotherapeutischer Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen
Aktuell darf ich meine psychotherapeutische Leistung für gesetzlich Versicherte nicht im Sinne des Sachleistungsprinzips über die Chipkarte abrechnen, da ich keine Kassenzulassung habe, sondern in privater Praxis arbeite. Die Möglichkeit, mit einer Kassenzulassung zu arbeiten ist abhängig von der aktuellen Bedarfsplanung, welche die zur Verfügung gestellten Kassensitze in Deutschland limitiert.
Das Gesetz sieht jedoch vor, dass ambulante Psychotherapie über den Weg der Kostenerstattung nach § 13.3 SGB V in Privatpraxen erfolgen kann. Hintergrund sind die langen Wartezeiten bei Kolleg:innen mit Kassensitz, die für Patient:innen mit psychotherapeutischem Behandlungsbedarf unzumutbar sind.
CHECKLISTE
Unter bestimmten Voraussetzungen können also die Kosten einer Psychotherapie bei mir von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Diese Kostenübernahme stellt keine Regelleistung dar, sondern unterliegt einem gesonderten Antragsverfahren. Bitte unternehmen Sie vor einer Kontaktaufnahme mit mir folgende Schritte:
- Melden Sie sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unter der Service-Telefonnummer 116117, schildern Sie Ihr Therapieanliegen und bitten um eine Sprechstunde bei einem/einer Vertragspsychotherapeut:in (die mit Kassensitz). Sie werden dann kontaktiert sobald ein Termin frei wird. Parallel können Sie selbst Vertragspsychotherapeut:innen kontaktieren und nach Sprechstundenterminen fragen. Adressen finden Sie auf der Seite der KVS unter "Therapeutensuche". Auch Ihre Krankenkasse wird Ihnen eine Liste zur Verfügung stellen. Dokumentieren Sie das Datum Ihrer Kontaktaufnahme und den Vermittlungscode.
- Nehmen Sie eine Sprechstunde wahr und lassen sich auf dem Formular PTV11 Ihren Therapiebedarf bescheinigen.
- Kontaktieren Sie etwa 5-10 Vertragspsychotherapeut:innen (die mit Kassensitz) und lassen sich bestätigen dass dort innerhalb von mind. 3 Monaten kein Therapieplatz angeboten werden kann. Notieren Sie: Wann habe ich mit wem gesprochen? Wie lange wäre jeweils die Wartezeit bis Erstgespräch oder Behandlungsbeginn? Diese Liste ist zwingend notwendig wenn Sie die Kostenerstattung einer Psychotherapie bei einer Privatpraxis beantragen wollen.
- Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt einen Konsiliarbericht ausstellen, d.h. eine Bescheinigung darüber, dass bei Ihnen keine körperlichen Kontraindikationen für eine Psychotherapie vorliegen. (Diesen Schritt können Sie auch nach unserem Erstgespräch machen).
- Melden Sie sich bei mir und wir besprechen die Möglichkeit einer gemeinsamen Zusammenarbeit.