Aktuell behandle ich in privater Praxis, ohne Kassenzulassung. Meine fachliche Qualifikation ist die gleiche wie die der Kassentherapeut:innen - die staatliche Approbation in einem Richtlinienverfahren. Nähere Infos hierzu finden Sie in der Übersicht unten.
Bevor wir uns auf eine Zusammenarbeit festlegen, müssen wir uns von der gemeinsamen "Passung" überzeugen. Das bedeutet, dass sowohl Sie als auch ich das Gefühl haben müssen, dass wir in einen guten, ehrlichen Prozess zusammen gehen können. Auch dazu dient das Erstgespräch.
Nach dem Erstgespräch und einer eingehenden Diagnostik vereinbaren wir gemeinsam die weiteren Schritte, den Stundenumfang und den Sitzungsabstand. Benötigt Ihre Symptomatik eine psychotherapeutische Behandlung oder beginnen wir einen kürzeren Beratungsprozess? Die Settings unterscheiden sich beispielsweise in der Zielstellung, der Sitzungsanzahl und dem Sitzungsabstand. Eine vergleichende Übersicht zwischen Tiefenpsychologischer Psychotherapie und Tiefenpsychologischer Beratung finden Sie hier:
Kostenträger Psychologische Psychotherapie
Kostenübernahme durch Private Krankenversicherung, Heilfürsorge, Beihilfe, Bundeswehrangehörige | Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren | Kostenübernahme als Selbstzahler:in |
In der Regel übernehmen diese Versicherer die Kosten (anteilig) wenn die Psychotherapie in einem Richtlinienverfahren, wie der Tiefenpsychologischen Psychotherapie erfolgt. Bitte informieren Sie sich über die Modalitäten Ihrer Krankenversicherung und beachten Sie folgende Checkliste: | Für Versicherte der Bahn BKK kann die Kostenübernahme unkompliziert erfolgen, da ich mit dieser Kasse einen Selektivvertrag habe. Auch als gesetzlich Versicherte:r einer anderen Kasse können Sie sich die Kosten einer Behandlung bei mir erstatten lassen (SGB V, § 13, (3)). Leider ist diese Möglichkeit nicht bei allen Krankenkassen erfolgsversprechend. | Als Selbstzahler:in übernehmen Sie die Kosten für die Beratung oder Psychologische Psychotherapie unbürokratisch selbst. Sie erhalten am Monatsende von mir eine Rechnung. Die Kosten sind in der Steuererklärung über den Posten "außergewöhnliche Belastungen" erstattungsfähig. |
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Die Kosten sind angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/ GOÄ). | Die Kosten richten sich nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab der Krankenkassen (EBM) und werden nach Bewilligung von der Krankenkasse durch diese übernommen. | Die Kosten sind angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/ GOÄ). |
Ein Erstgespräch stelle ich Ihnen mit 80 Euro in Rechnung. Die Kosten hierfür sind vor Ort in bar zu entrichten. Wenn im Anschluss die Kosten durch Ihre Krankenversicherung übernommen werden, erhalten Sie die Rückerstattung von der Versicherung.